Dichtheitsprüfung für die
Grundstücksentwässerung (DIN 1986)
In Schleswig-Holstein müssen alle bestehenden
erdverlegten Abwasserleitungen auf privaten
Grundstücken bis 2025 auf Dichtheit
überprüft werden, in Wasserschutzgebieten
oder bei besonderer Gefährdung durch
stärker belastete gewerbliche Abwässer bis
2015. Als Dichtheitsnachweis wird für die
bestehenden Leitungen die Kamerainspektion durch
Fachkundige gefordert.
Wartung von Kleinkläranlagen
Wir führen an Kleinkläranlagen die
behördlich geforderten Wartungen und die dabei
verlangten Untersuchungen durch.
Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO)
Im Rahmen der Selbstüberwachung kommunaler und
gewerblicher Abwasseranlagen bieten wir
Laboranalytik und die Inspektion von Schächten
sowie Leitungen bis DN 250 an.