
|
Institut für Umweltanalytik und
Wasserwirtschaft
|
 |
|
|
Selbstüberwachungsverordnung
(SÜVO)
Die Selbstüberwachungsverordnung
des Landes Schleswig Holstein verpflichtet die
Betreiber von kommunalen und gewerblichen
Abwasseranlagen, die Einhaltung der Grenzwerte beim
eingeleiteten Abwasser messen zu lassen sowie die
Anlagen in regelmäßigen Intervallen zu
inspizieren. Wir führen Probenahmen und
chemisch-physikalische Abwasseruntersuchungen
gemäß den Anlagen 1 und 3 durch und
können Freispiegelleitungen bis DN 200 per
Kamerabefahrung optisch inspizieren oder auf
Dichtigkeit prüfen..
Im Fall der Dichtheitsprüfung von erdverlegten
Abwasserleitungen zur Entwässerung von privaten
Grundstücken regelt die örtliche
Abwassersatzung, wo der Übergabepunkt in das
öffentliche Abwassernetz liegt. Im Allgemeinen
ist dies der erste Kontrollschacht auf dem
Privatgrundstück, vom Hauptkanal aus gesehen.
Die derzeit gültige SÜVO von 2007 schreibt
die Inspektion der Hauptkanäle vor, in der
nachfolgenden SÜVO soll auch die optische
Dichtheitsprüfung der Hausanschlussleitungen
bis zum Übergabepunkt festgeschrieben werden.
Von dieser anderen Rechtsgrundlage für die
Dichtheitsprüfung der Leitungen abgesehen
gelten die gleichen technischen Bestimmungen wie bei
den Leitungen auf Privatgrundstücken.
|
|
|