SÜVO

Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO)


Die Selbstüberwachungsverordnung des Landes Schleswig Holstein verpflichtet die Betreiber von kommunalen und gewerblichen Abwasseranlagen, die Einhaltung der Grenzwerte beim eingeleiteten Abwasser messen zu lassen sowie die Anlagen in regelmäßigen Intervallen zu inspizieren. Wir führen Probenahmen und chemisch-physikalische Abwasseruntersuchungen gemäß den Anlagen 1 und 3 durch.

Im Fall der Dichtheitsprüfung von erdverlegten Abwasserleitungen zur Entwässerung von privaten Grundstücken regelt die örtliche Abwassersatzung, wo der Übergabepunkt in das öffentliche Abwassernetz liegt. Im Allgemeinen ist dies der erste Kontrollschacht auf dem Privatgrundstück, vom Hauptkanal aus gesehen.

Die derzeit gültige SÜVO von 2007 schreibt die Inspektion der Hauptkanäle vor, in der nachfolgenden SÜVO soll auch die optische Dichtheitsprüfung der Hausanschlussleitungen bis zum Übergabepunkt festgeschrieben werden. Von dieser anderen Rechtsgrundlage für die Dichtheitsprüfung der Leitungen abgesehen gelten die gleichen technischen Bestimmungen wie bei den Leitungen auf Privatgrundstücken.